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   BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90   

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BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 (https://dejure.org/1992,109)
BVerfG, Entscheidung vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 (https://dejure.org/1992,109)
BVerfG, Entscheidung vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 (https://dejure.org/1992,109)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 16 Abs. 2 Satz 2
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung von Verfolgungsgefahr - Religionsausübung - Pakistan

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (157)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86

    Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

    Auszug aus BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90
    Sie belegen nicht in der durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gebotenen Weise eine rechtlich ausgeformte, etwa durch Gerichtsentscheidungen gestützte, hinreichend gesicherte Praxis, aus der erkennbar ist, daß die Nrn. 298 B und C PPC - ungeachtet ihres durch den Wortlaut nahegelegten Gehalts - von den pakistanischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten so ausgelegt werden, daß ihre Erstreckung auf den häuslich-privaten oder nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 76, 143 [161]).

    Zwar muß bei der asylrechtlichen Bewertung von Strafvorschriften nicht nur der Wortlaut, sondern auch ihre Auslegung in der Praxis in den Blick genommen werden, um zu entscheiden, ob von ihnen politische Verfolgung droht (BVerfGE 76, 143 , [161 ff.]).

    Für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit muß vielmehr eine konkret belegbare Rechtspraxis aufgewiesen werden, aus der sich die Respektierung der privaten Glaubensausübung ergibt (vgl. BVerfGE 76, 143 [161 ff.]).

    Die ausländische Rechtsanwendung ist dabei in erster Linie anhand von ausländischen Gerichtsentscheidungen zu ermitteln, die den Anwendungsbereich der fraglichen Vorschriften normativ näher bestimmen (vgl. BVerfGE 76, 143 [161]).

    So aber sind die Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts zur Gefahr mittelbarer Verfolgung zu lückenhaft und daher nicht tragfähig (vgl. BVerfGE 76, 143 [162]).

  • BVerfG, 19.02.1957 - 1 BvR 357/52

    Gestapo

    Auszug aus BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90
    Aus dem Sachvortrag des Beschwerdeführers ergibt sich insoweit nicht - wie nach § 92 BVerfGG erforderlich - mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Verletzung seiner Grundrechte (vgl. BVerfGE 6, 132 [134]).
  • BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86

    Tamilen

    Auszug aus BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90
    Sollte sich dabei ergeben, daß sich verläßlichere Feststellungen weder generell noch - unter dem Gesichtspunkt einer inländischen Fluchtalternative (BVerfGE 80, 315 [342 ff.]) - für bestimmte Gebiete treffen lassen, so wird es für die Frage der Asylberechtigung des Beschwerdeführers maßgeblich darauf ankommen, ob er vorverfolgt ausgereist ist und so der herabgestufte Wahrscheinlichkeitsmaßstab tatsächlich zur Anwendung zu kommen hat.
  • BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85

    Jeziden

    Auszug aus BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90
    Eine hinreichende Gewißheit dafür, daß dies nur vereinzelte Exzesse von fehlentscheidenden Beamten waren, die asylrechtlich außer Betracht zu bleiben haben (BVerfGE 81, 58 [66]; 83, 216 [235 f.]), besteht nicht.
  • BVerfG, 20.12.1989 - 2 BvR 958/86

    Asylerheblichkeit von Folter - Grenzen des Asylrechts bei terroristischen

    Auszug aus BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90
    Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben; die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen (ß 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 10.11.1989 - 2 BvR 403/84

    Religion - Existenzminimum - Fluchtalternative

    Auszug aus BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90
    Eine hinreichende Gewißheit dafür, daß dies nur vereinzelte Exzesse von fehlentscheidenden Beamten waren, die asylrechtlich außer Betracht zu bleiben haben (BVerfGE 81, 58 [66]; 83, 216 [235 f.]), besteht nicht.
  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 368/65

    Verfassungswidrigkeit der steuerlichen ungleichbehandlung von Kapitalforderungen

    Auszug aus BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90
    Da nicht ersichtlich ist, daß eine erneute, verfassungsgemäße Rechtsanwendung mit Sicherheit wiederum zum Nachteil des Beschwerdeführers ausfallen müßte (vgl. BVerfGE 35, 324 [344]; 81, 142 [155]), ist der angegriffene Beschluß aufzuheben; die Sache ist zur erneuten Entscheidung an das Oberverwaltungsgericht zurückzuverweisen (ß 95 Abs. 2 BVerfGG ).
  • BVerfG, 18.01.1990 - 2 BvR 760/88

    Gerichtliche Aufklärungspflicht im Asylverfahren

    Auszug aus BVerfG, 12.08.1992 - 2 BvR 293/90
    Das Oberverwaltungsgericht hat insoweit die aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG herzuleitende Pflicht zu umfassender und erschöpfender Sachverhaltsaufklärung (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer, InfAuslR 1990, S. 161 [163 f.]) verstoßen.
  • VGH Hessen, 09.06.1993 - 10 UE 2243/87

    Zur Situation der Ahmadis in Pakistan - Asylrelevanz der Strafvorschriften sec

    Darüber hinaus können auch administrative Maßnahmen wie ermittlungsleitende Richtlinien an die Staatsanwaltschaft oder eine anerkannte allgemeine Rechtsüberzeugung geeignet sein, die inhaltliche Reichweite einer Strafnorm zu konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - n. v., S. 11 des Umdrucks, und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263 und 1265/92 - n. v., S. 8 des Umdrucks).

    Bei der inhaltlichen Konkretisierung der beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung durch Strafvorschriften geht der Senat von den Maßstäben aus, die das Bundesverfassungsgericht für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit bei einem Eingriff durch Verbotsnormen, die ihrem Regelungsgehalt nach eine Strafverfolgung auch wegen privater Religionsausübung ermöglichen und bezüglich welcher eine solche Handhabung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Frage gestellt wird, aufgestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 12.8.1992 - 2 BvR 293/90 - S. 9 ff. und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 - S. 6 ff.).

    Dabei sind nicht nur solche Verfahren zu berücksichtigen, die letztlich zu einer Bestrafung geführt haben (BVerfG, Beschlüsse vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 - S. 9; a.A. Bay.VGH, Urteil vom 26.11.92 - 21 B. 88.31024 - S. 28 ff.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 15.12.1992, a.a.O.), denn die Rechtsanwendung und die Wirkung von Gesetzen beschränkt sich nicht nur auf die gerichtliche Praxis.

    Den Klägern ist aber nur eine ins Private zurückgezogene Religionsausübung, nicht indes deren Verheimlichung zuzumuten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - S. 10 und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263 und 1265/92 - S. 8).

    Schließlich kommt es nach der oben bereits dargestellten Auffassung des Senats in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - S. 10 und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 -S. 7) nicht auf die allein statistisch ermittelte Wahrscheinlichkeit an, mit der die bestehenden Vorschriften bei privater Religionsausübung letztlich zur Strafverfolgung führen, sondern vielmehr darauf, ob diese Verbote von den pakistanischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten ausnahmsweise in den Großstädten so ausgelegt werden, daß die private Glaubensausübung der Ahmadis auch dann respektiert und nicht verfolgt wird, wenn sie den Behörden durch Ausspähen, Zufall oder Anzeige bekannt wird.

  • VGH Hessen, 05.03.1993 - 10 UE 453/88

    Asylrelevanz der pakistanischen Strafvorschriften PPC sec 298 B, 298 C und sec

    Darüber hinaus können auch administrative Maßnahmen wie ermittlungsleitende Richtlinien an die Staatsanwaltschaft oder eine anerkannte allgemeine Rechtsüberzeugung geeignet sein, die inhaltliche Reichweite einer Strafnorm zu konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 -, n. v., S. 11 des Umdrucks).

    Bei der inhaltlichen Konkretisierung der beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung durch Strafvorschriften geht der Senat von den Maßstäben aus, die das Bundesverfassungsgericht für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit bei einem Eingriff durch Verbotsnormen, die ihrem Regelungsgehalt nach eine Strafverfolgung auch wegen privater Religionsausübung ermöglichen und bezüglich welcher eine solche Handhabung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Frage gestellt wird, aufgestellt hat (vgl. Beschlüsse vom 12.8.1992 - 2 BvR 293/90 - S. 9 ff. und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 - S. 6 ff.).

    Dabei sind nicht nur solche Verfahren zu berücksichtigen, die letztlich zu einer Bestrafung geführt haben (BVerfG, Beschluß vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 - S. 9; a.A. Bay.VGH, Urteil vom 26.11.92 - 21 B. 88.31024 - S. 28 ff.), denn die Rechtsanwendung und die Wirkung von Gesetzen beschränkt sich nicht nur auf die gerichtliche Praxis.

    Wenn der Kläger zwar bei der öffentlichen Ausübung seines Glaubens Einschränkungen hinnehmen muß, so ist ihm aber nur eine ins Private zurückgezogene Religionsausübung nicht indes deren Verheimlichung zuzumuten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 - S. 8).

    Schließlich kommt es nach der oben bereits dargestellten Auffassung des Senats in Übereinstimmung mit dem Bundesverfassungsgericht (vgl. Beschlüsse vom 12.08.1992 - 2 BvR 293/90 - S. 10 und vom 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92 und 2 BvR 1265/92 -S. 7) nicht auf die allein statistisch ermittelte Wahrscheinlichkeit an, mit der die bestehenden Vorschriften bei privater Religionsausübung letztlich zur Strafverfolgung sein, sondern vielmehr darauf, ob diese Verbote von den pakistanischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten ausnahmsweise in den Großstädten so ausgelegt werden, daß die private Glaubensausübung der Ahmadis auch dann respektiert und nicht verfolgt wird, wenn sie den Behörden durch Ausspähen, Zufall oder Anzeige bekannt wird.

  • VGH Hessen, 16.12.1992 - 10 UE 1360/86

    Zur Situation der Ahmadis in Pakistan; Voraussetzung einer bestandskräftigen bzw

    Darüber hinaus können auch administrative Maßnahmen wie ermittlungsleitende Richtlinien an die Staatsanwaltschaft oder eine anerkannte allgemeine Rechtsüberzeugung geeignet sein, die inhaltliche Reichweite einer Strafnorm zu konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.08.1992 -- 2 BvR 293/90 --, n. v., S. 11 des Umdrucks).

    Bei der inhaltlichen Konkretisierung der beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung durch Strafvorschriften geht der Senat von den Maßstäben aus, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. August 1992 -- 2 BvR 293/90 --, n. v., S. 9 ff., für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit bei einem Eingriff durch Verbotsnormen, die ihrem Regelungsgehalt nach eine Strafverfolgung auch wegen privater Religionsausübung ermöglichen und bezüglich welcher eine solche Handhabung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Frage gestellt wird, aufgestellt hat.

    Dabei sind nicht nur solche Verfahren zu berücksichtigen, die letztlich zu einer Bestrafung geführt haben (BVerfG, Beschluß vom 12.08.1992 -- 2 BvR 293/90 --, n. v., S. 9 ff.), denn die Rechtsanwendung und die Wirkung von Gesetzen beschränkt sich nicht nur auf die gerichtliche Praxis.

    Dem Kläger ist aber nur eine ins Private zurückgezogene Religionsausübung, nicht indes deren Verheimlichung zuzumuten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.08.1992 -- 2 BvR 293/90 --, n. v. S. 10).

  • VGH Hessen, 25.09.1992 - 10 UE 2587/86

    Zur Situation der Ahmadis in Pakistan - Asylrelevanz der Strafvorschriften sec

    Darüber hinaus können auch administrative Maßnahmen wie ermittlungsleitende Richtlinien an die Staatsanwaltschaft oder eine anerkannte allgemeine Rechtsüberzeugung geeignet sein, die inhaltliche Reichweite einer Strafnorm zu konkretisieren (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.08.1992 -- 2 BvR 293/90, -- n. v., S. 11 des Umdrucks).

    Bei der inhaltlichen Konkretisierung der beachtlichen Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung durch Strafvorschriften geht der Senat von den Maßstäben aus, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. August 1992 -- 2 BvR 293/90 --, n. v., S. 9 ff., für die Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit bei einem Eingriff durch Verbotsnormen, die ihrem Regelungsgehalt nach eine Strafverfolgung auch wegen privater Religionsausübung ermöglichen und bezüglich welcher eine solche Handhabung von der höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht in Frage gestellt wird, aufgestellt hat.

    Dabei sind nicht nur solche Verfahren zu berücksichtigen, die letztlich zu einer Bestrafung geführt haben (BVerfG, Beschluß vom 12.08.1992 -- 2 BvR 293/90 --, n. v., S. 9 ff.), denn die Rechtsanwendung und die Wirkung von Gesetzen beschränkt sich nicht nur auf die gerichtliche Praxis.

    Ihm ist aber nur eine ins Private zurückgezwungene Religionsausübung nicht indes deren Verheimlichung zuzumuten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 12.08.1992 -- 2 BvR 293/90 --, n. v., S. 10).

  • BVerwG, 25.01.1995 - 9 C 279.94

    Ablehnung eines Asylantrages

    Obwohl das Berufungsgericht in seinem rechtlichen Ansatz einerseits zutreffend den Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zugrunde legt, hat es andererseits - in sich widersprüchlich - versucht, diesen Maßstab für die hier entscheidende Frage der Auswirkungen einer Verbotsnorm auf das Schutzgut der privaten Glaubensausübung dadurch zu konkretisieren, daß es die vom Bundesverfassungsgericht in Kammerbeschlüssen (vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - vom 21. Dezember 1992 - 2 BvR 1263 und 1265/92 - vom 2. Februar 1993 - 2 BvR 1890/91 u.a. - vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - DVBl 1993, 833; vom 20. September 1993 - 2 BvR 645/93 u.a. - vom 17. Januar 1994 - 2 BvR 1346/93 u.a. - vgl. ferner ebenso die Beschlüsse vom 25. November 1993 - 2 BvR 83/93 u.a. - und - 2 BvR 224 und 571/93 - sowie vom 22. Dezember 1993 - 2 BvR 2354/93 -) für verfolgt ausgereiste Ahmadis entwickelten Anforderungen übernommen und daraus gefolgert hat, einem Asylbewerber drohe "mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung aufgrund seines religiösen Verhaltens im privat-internen Bereich" schon dann, wenn die Rechtsauslegung oder Rechtsanwendung die genannten Strafvorschriften gegenüber der privaten Religionsausübung nicht "ausdrücklich zurücknimmt und so gezielt für die Praxis 'unschädlich' macht".

    Der Hinweis auf die Untauglichkeit einer rein statistisch ermittelten Wahrscheinlichkeit aus einem Vergleich von staatlichen Übergriffen gegen öffentliche Religionsausübung einerseits und privates Glaubensverhalten andererseits reicht hierfür nicht aus, zumal die damit in Bezug genommene Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. Kammerbeschluß vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 -)den herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab im Auge hat und das Berufungsgericht selbst von zahlreichen Eingriffen in den privaten Bereich der Glaubensbetätigung ausgeht.

  • BVerfG, 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung des herabgestuften

    Sie belegen nicht in der durch Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gebotenen Weise eine rechtlich ausgeformte, etwa durch Gerichtsentscheidungen gestützte, hinreichend gesicherte Praxis, aus der erkennbar ist, daß die Nrn. 298 B und C PPC - ungeachtet ihres durch den Wortlaut nahegelegten Gehalts - von den pakistanischen Strafverfolgungsbehörden und Gerichten so ausgelegt werden, daß ihre Erstreckung auf den häuslich-privaten oder nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich ausgeschlossen ist (vgl. BVerfGE 76, 143 [161]; siehe auch den Beschluß der erkennenden Kammer vom 12. August 1992, 2 BvR 293/90).

    Für eine hinreichende Verfolgungssicherheit muß es sich angesichts solcher Vorschriften aber stets um eine Praxis der Rechtsanwendung handeln (vgl. BVerfG, a. a. O.), aus der sich ergibt, daß der Staat grundsätzlich nicht gewillt ist, gegen private Glaubensbetätigung vorzugehen (BVerfG, Beschluß der erkennenden Kammer vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90).

  • BVerwG, 02.12.1994 - 9 C 66.94

    Voraussetzungen für eine Asylberechtigung auf Grund religiöser Verfolgung -

    Bei der Konkretisierung der beachtlichen Wahrscheinlichkeit sei nämlich von den Maßstäben auszugehen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - (AuAS 1992, 5) und seither in mehreren weiteren Beschlüssen angelegt habe.

    Dabei ist hinsichtlich der Frage, ob die genannten Vorschriften bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. - vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. - vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowie vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833> sowie andererseits die Beschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - und vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).

    Bei dem Versuch, den Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit für die hier entscheidende Frage der Auswirkungen einer Verbotsnorm auf das Schutzgut der privaten Glaubensausübung zu konkretisieren, ist es von den vom Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluß vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - insoweit für verfolgt ausgereiste Ahmadis entwickelten Anforderungen ausgegangen und hat daraus gefolgert, bei unverfolgt ausgereisten Ahmadis müsse es ausreichen, wenn es in der pakistanischen Rechtspraxis Verfahren gibt, in denen auch die private Glaubensbetätigung verfolgt wurde, sofern es sich hierbei nicht um asylrechtlich unbeachtliche Exzesse einzelner Gerichte oder Staatsanwaltschaften handelt.

  • BVerwG, 05.04.1994 - 9 C 465.93

    Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung im Heimatland - Religiöse Verfolgung

    Bei der Konkretisierung der beachtlichen Wahrscheinlichkeit sei nämlich von den Maßstäben auszugehen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - (AuAS 1992, 5) und seither in mehreren weiteren Beschlüssen angelegt habe.

    Dabei ist hinsichtlich der Frage, ob die genannten Vorschriften bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. - vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. - vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowie vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833> sowie andererseits die Beschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - und vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).

    Bei dem Versuch, den Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit für die hier entscheidende Frage der Auswirkungen einer Verbotsnorm auf das Schutzgut der privaten Glaubensausübung zu konkretisieren, ist es von den vom Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluß vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - insoweit für verfolgt ausgereiste Ahmadis entwickelten Anforderungen ausgegangen und hat daraus gefolgert, bei unverfolgt ausgereisten Ahmadis müsse es ausreichen, wenn es in der pakistanischen Rechtspraxis Verfahren gibt, in denen auch die private Glaubensbetätigung verfolgt wurde, sofern es sich hierbei nicht um asylrechtlich unbeachtliche Exzesse einzelner Gerichte oder Staatsanwaltschaften handelt.

  • BVerwG, 11.10.1994 - 9 C 41.94

    Asylanträge durch pakistanische Staatsangehörige aus der Glaubensgemeinschaft der

    Bei der Konkretisierung der beachtlichen Wahrscheinlichkeit sei nämlich von den Maßstäben auszugehen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - (AuAS 1992, 5) und seither in mehreren weiteren Beschlüssen angelegt habe.

    Dabei ist hinsichtlich der Frage, ob die genannten Vorschriften bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. - vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. - vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowie vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833 [BVerfG 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92]> sowie andererseits die Beschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - und vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).

    Bei dem Versuch, den Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit für die hier entscheidende Frage der Auswirkungen einer Verbotsnorm auf das Schutzgut der privaten Glaubensausübung zu konkretisieren, ist es von den vom Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluß vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - insoweit für verfolgt ausgereiste Ahmadis entwickelten Anforderungen ausgegangen und hat daraus gefolgert, bei unverfolgt ausgereisten Ahmadis müsse es ausreichen, wenn es in der pakistanischen Rechtspraxis Verfahren gibt, in denen auch die private Glaubensbetätigung verfolgt wurde, sofern es sich hierbei nicht um asylrechtlich unbeachtliche Exzesse einzelner Gerichte oder Staatsanwaltschaften handelt.

  • BVerwG, 30.11.1994 - 9 C 65.94

    Beurteilung der religiösen Verfolgung der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in

    Bei der Konkretisierung der beachtlichen Wahrscheinlichkeit sei nämlich von den Maßstäben auszugehen, die das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - (AuAS 1992, 5) und seither in mehreren weiteren Beschlüssen angelegt habe.

    Dabei ist hinsichtlich der Frage, ob die genannten Vorschriften bei einem gläubigen Ahmadi in der Tat eine Zwangslage in dem vorbezeichneten Sinne hervorrufen, danach zu unterscheiden, ob er Pakistan verfolgt oder aber unverfolgt verlassen hat (vgl. einerseits z.B. die Beschlüsse des BVerfG vom 14. Januar 1992 - 2 BvR 1300/89 u.a. - vom 12. März 1992 - 2 BvR 1353/89 u.a. - vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - vom 21. September 1992 - 2 BvR 1814/89 u.a. - sowie vom 25. Mai 1993 - 2 BvR 1550/92 u.a. - <DVBl 1993, 833 [BVerfG 25.05.1993 - 2 BvR 1550/92]> sowie andererseits die Beschlüsse vom 23. August 1990 - 2 BvR 291/90 - und vom 7. Juni 1993 - 2 BvR 530/93 -).

    Bei dem Versuch, den Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit für die hier entscheidende Frage der Auswirkungen einer Verbotsnorm auf das Schutzgut der privaten Glaubensausübung zu konkretisieren, ist es von den vom Bundesverfassungsgericht im Kammerbeschluß vom 12. August 1992 - 2 BvR 293/90 - insoweit für verfolgt ausgereiste Ahmadis entwickelten Anforderungen ausgegangen und hat daraus gefolgert, bei unverfolgt ausgereisten Ahmadis müsse es ausreichen, wenn es in der pakistanischen Rechtspraxis Verfahren gibt, in denen auch die private Glaubensbetätigung verfolgt wurde, sofern es sich hierbei nicht um asylrechtlich unbeachtliche Exzesse einzelner Gerichte oder Staatsanwaltschaften handelt.

  • BVerwG, 07.02.1994 - 9 C 504.93

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Wahrscheinlichkeit politischer

  • BVerwG, 07.02.1994 - 9 C 496.93

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Wahrscheinlichkeit politischer

  • BVerwG, 07.02.1994 - 9 C 497.93

    Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Wahrscheinlichkeit politischer

  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1426/91

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Asylerheblichkeit von Einschränkungen

  • BVerfG, 21.12.1992 - 2 BvR 1263/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung des herabgestuften

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - A 16 S 858/93

    Zur Situation der Ahmadi in Pakistan - Rechtsanwendungspraxis hinsichtlich der

  • VGH Baden-Württemberg, 18.03.1994 - A 16 S 888/93

    Ablehnung eines Beweisantrages in einem gerichtlichen Asylverfahren

  • BVerfG, 03.05.1995 - 2 BvR 2236/94

    Verletzung der Anforderungen des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabes von

  • BVerwG, 18.10.1994 - 9 B 475.94

    Anspruch auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Zwang zur Verleugnung oder

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 439.94

    Zuerkennung eines Asylanspruchs für Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 06.05.1994 - 9 B 180.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl

  • BVerwG, 06.04.1994 - 9 B 731.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 21.11.1994 - 9 B 425.94

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Gefahr der Verfolgung für

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 386.94

    Zuerkennung eines Asylanspruchs für Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 479.94

    Anspruch auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Zwang zur Verleugnung oder

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 438.94

    Abweichung bei Zugrundelegung einer mit der Rechtsprechung des

  • BVerwG, 05.04.1994 - 9 B 708.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 12.01.1994 - 9 B 652.93

    Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit auch wegen privater

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 379.94

    Zuerkennung eines Asylanspruchs für Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 09.05.1994 - 9 B 57.94

    Voraussetzungen für das Bestehen von Abschiebeschutz - Vorliegen asylrechtlich

  • BVerwG, 02.05.1994 - 9 B 52.94

    Gewährung von Asyl auf Grund drohender religiöser Verfolgung im Heimatland -

  • BVerwG, 06.04.1994 - 9 B 726.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.04.1994 - 9 B 734.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.04.1994 - 9 B 733.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 06.04.1994 - 9 B 747.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 05.04.1994 - 9 B 710.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.03.1994 - 9 B 6.94

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung eines Mitgliedes der

  • BVerwG, 31.03.1994 - 9 B 49.94

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung eines Mitgliedes der

  • BVerwG, 31.03.1994 - 9 B 51.94

    Verfolgung von Mitgliedern der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan -

  • BVerwG, 31.03.1994 - 9 B 55.94

    Verfolgung von Mitgliedern der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft in Pakistan -

  • BVerwG, 31.03.1994 - 9 B 41.94

    Beachtliche Wahrscheinlichkeit der Verfolgung eines Mitgliedes der

  • BVerwG, 15.12.1993 - 9 B 651.93

    Annahme einer hinreichenden Verfolgungssicherheit auch wegen privater

  • BVerwG, 12.02.1993 - 9 B 25.93

    Berufung - Antrag - Teilrechtskraft - Berufungsfrist

  • VGH Baden-Württemberg, 08.12.1992 - A 16 S 1430/91

    Asylrecht: mittelbare, dem Staat Pakistan zurechenbare Verfolgung von Ahmadis;

  • BVerwG, 24.10.1994 - 9 B 496.94

    Anforderungen an die Annahme einer unmittelbar staatlichen Gruppenverfolgung -

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 434.94

    Zuerkennung eines Asylanspruchs für Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 433.94

    Zuerkennung eines Asylanspruchs für Angehörige der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 478.94

    Anspruch auf Asyl wegen politischer Verfolgung - Zwang zur Verleugnung oder

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 497.94

    Politische Verfolgung von Ahmadis in Pakistan - Einschränkung der

  • BVerwG, 30.09.1994 - 9 B 476.94

    Asylanspruch wegen politischer Verfolgung - Bestrafungen oder sonstige nach ihrer

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.08.1994 - 6 A 10598/92
  • BVerwG, 02.05.1994 - 9 B 184.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl

  • BVerwG, 05.04.1994 - 9 B 711.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 31.03.1994 - 9 B 50.94

    Hervorrufen einer Zwangslage durch religiösen Verzicht allein durch die Religion

  • BVerwG, 18.03.1994 - 9 B 707.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - 4 A 2044/21

    Ablehnung des Antrags auf Zulassung der Berufung

  • OVG Thüringen, 30.09.1998 - 3 KO 864/98

    Asylrecht aus Kartenart 1, 4; Asylrecht; Pakistan; Ahmadis; Gruppenverfolgung;

  • BVerwG, 12.10.1994 - 9 B 494.94

    Politische Verfolgung Angehöriger der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft im Falle

  • BVerwG, 06.05.1994 - 9 B 190.94

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anspruch auf Asyl

  • VGH Baden-Württemberg, 31.08.1994 - A 13 S 1715/92

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

  • OVG Niedersachsen, 23.06.1994 - 12 L 7319/91
  • VGH Baden-Württemberg, 13.11.1992 - A 16 S 734/92

    Familienasyl: zum Zeitpunkt der Eheschließung bei Ferntrauung oder

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93

    Keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für aktive Mitglieder der

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 2214/94

    Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine

  • VG Freiburg, 14.12.1993 - A 6 K 13399/93

    Anspruch auf Asylrecht für politisch Verfolgte; Beurteilung einer existentiellen

  • BVerwG, 29.06.1993 - 9 B 437.93

    Asylrelevanz von Strafvorschriften im Heimatland (Pakistan) des Asylbewerbers

  • BVerwG, 24.06.1993 - 9 B 355.93

    Klärung der Frage, ob die genannten pakistanischen Strafvorschriften in das

  • BVerwG, 11.02.1993 - 9 B 18.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.02.1993 - 9 B 26.93

    Unmittelbare staatliche Gruppenverfolgung von Mitgliedern der

  • VGH Hessen, 20.01.1994 - 10 UE 2364/93

    Fiktive Klagerücknahme gemäß AsylVfG 1992 § 81 durch Untätigbleiben des

  • BVerwG, 15.06.1993 - 9 B 458.93

    Beurteilung der Wahrscheinlichkeit einer politischer Verfolgung in Pakistan

  • BVerwG, 14.06.1993 - 9 B 462.93

    Beurteilung der Verfolgungssituation wegen Religionsausübung im häuslichprivaten

  • BVerwG, 05.11.1993 - 9 B 523.93

    Verlassen des Heimatstaates erst mehrere Jahre nach beendeter Verfolgung -

  • VGH Hessen, 17.09.1999 - 10 UZ 2329/96

    Asylprozeß: Gehörsrüge wegen lediglich selektiver Verwertung der eingeführten

  • BVerwG, 22.02.1994 - 9 B 650.93

    Umfang der Strafandrohung für bestimmte Formen der Religionsausübung im Ausland

  • BVerwG, 27.01.1994 - 9 B 632.93

    Beurteilung der Verfolgung wegen privater Religionsausübung im Ausland unter

  • BVerwG, 07.10.1992 - 9 B 198.92

    Feststellung der Anwendbarkeit von Strafbestimmungen - Strafverfolgung wegen

  • BVerwG, 01.09.2021 - 1 B 42.21

    Darlegung einer Abweichung von der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts

  • BVerwG, 29.10.1993 - 9 B 567.93

    Feststellung der Anwendbarkeit von Strafbestimmungen auch auf Formen der

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2021 - 10 A 2975/20

    Verfolgungsrisiko eines bekennenden Ahmadi in Pakistan i.R.d. öffentlichen

  • BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 2728/93

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung einer inländischen

  • BVerwG, 19.07.1993 - 9 B 468.93

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Einordnung von staatlichen

  • BVerwG, 14.06.1993 - 9 B 457.93

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Einordnung von staatlichen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.1992 - 19 A 10315/87

    Ausländerbehörde; Erklärung des Asylbewerber; Asylverfahren;

  • BVerwG, 09.08.1993 - 9 B 408.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 23.06.1993 - 9 B 478.93

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Einordnung von staatlichen

  • BVerwG, 22.06.1993 - 9 B 475.93

    Bestimmung der Voraussetzungen hinsichtlich einer Einordnung von staatlichen

  • BVerwG, 14.06.1993 - 9 B 461.93

    Voraussetzungen einer politischen Verfolgung bei staatlichen Eingriffen in die

  • BVerwG, 02.06.1993 - 9 B 241.93

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung für Mitglieder der

  • BVerwG, 15.04.1993 - 9 B 338.93

    Staatliche Maßnahmen im internen Bereich der religiösen Gemeinschaft als

  • BVerwG, 05.04.1993 - 9 B 321.93

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

  • BVerwG, 23.02.1993 - 9 B 381.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 177.93

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Asylschutz und Abschiebungsschutz

  • BVerwG, 17.02.1993 - 9 B 155.93

    Anwendbarkeit des Pakistanischen Strafgesetzbuches (PCC) auf interne

  • BVerwG, 15.02.1993 - 9 B 151.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 15.02.1993 - 9 B 148.93

    Begriff des "forum internum"

  • BVerwG, 15.02.1993 - 9 B 153.93

    Begriff des "forum internum"

  • BVerwG, 10.02.1993 - 9 B 376.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 281.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Staatliche Eingriffe in die

  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 355.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 387.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 377.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 382.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 04.02.1993 - 9 B 6.93

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anwendung von

  • BVerwG, 12.01.1993 - 9 B 365.92

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verfolgungsakts - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 12.01.1993 - 9 B 360.92

    Unterscheidung zwischen privater und öffentlicher religiöser Betätigung als

  • BVerwG, 12.01.1993 - 9 B 366.92

    Unterscheidung zwischen privater und öffentlicher religiöser Betätigung als

  • BVerwG, 12.01.1993 - 9 B 358.92

    Ermittlung des Umfangs ausländischer Strafbestimmungen zur Bestimmung nationalen

  • BVerwG, 12.01.1993 - 9 B 363.92

    Unterscheidung zwischen privater und öffentlicher religiöser Betätigung als

  • BVerwG, 12.01.1993 - 9 B 370.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auferlegung von

  • BVerwG, 12.01.1993 - 9 B 361.92

    Ermittlung des Umfangs ausländischer Strafbestimmungen zur Bestimmung nationalen

  • BVerwG, 11.12.1992 - 9 B 322.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 11.12.1992 - 9 B 323.92

    Ermittlung des Umfangs ausländischer Strafbestimmungen zur Bestimmung nationalen

  • BVerwG, 11.12.1992 - 9 B 321.92

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Verfolgungsakts - Ermittlung des Umfangs

  • BVerwG, 11.12.1992 - 9 B 320.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Auferlegung von

  • BVerwG, 11.12.1992 - 9 B 319.92

    Ermittlung des Umfangs ausländischer Strafbestimmungen zur Bestimmung nationalen

  • BVerwG, 11.12.1992 - 9 B 324.92

    Unterscheidung zwischen privater und öffentlicher religiöser Betätigung als

  • BVerwG, 12.11.1992 - 9 B 206.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Anwendbarkeit von

  • BVerwG, 23.10.1992 - 9 B 200.92

    Feststellung der Anwendbarkeit von Strafbestimmungen - Strafverfolgung wegen

  • BVerwG, 23.10.1992 - 9 B 205.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung der

  • BVerwG, 23.10.1992 - 9 B 201.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung der

  • BVerwG, 23.10.1992 - 9 B 203.92

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - Feststellung der

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.1996 - 6 A 13364/95
  • BVerwG, 10.03.1993 - 9 B 204.93

    Divergenz bei der Zuerkennung von Asyl für die Mitglieder der

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 165.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 173.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 169.93

    Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache und ihre

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 161.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 163.93

    Verfolgungsprognose des Gerichts betreffend des Asylbegehrens und

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 162.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 160.93

    Verfolgungsprognose des Gerichts betreffend des Asylbegehrens und

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 168.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 175.93

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Asylschutz und Abschiebungsschutz

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 181.93

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Asylschutz und Abschiebungsschutz

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 174.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 172.93

    Beschwerde gegen Nichtzulassung der Revision - Asylschutz und Abschiebungsschutz

  • BVerwG, 19.02.1993 - 9 B 166.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.02.1993 - 9 B 156.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.02.1993 - 9 B 152.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 18.02.1993 - 9 B 167.93

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 331.92

    Verwerfung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Anforderungen an die Darlegung eines

  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 296.92

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Strafbarkeit der

  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 307.92

    Gefahr der unmittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Mitglieder der

  • BVerwG, 04.02.1993 - 9 B 385.92

    Bestehen einer Rechtsanwendungspraxis in Pakistan hinsichtlich der Respektierung

  • BVerwG, 09.12.1992 - 9 B 305.92

    Strafverfolgung im Heimatland wegen Religionsausübung im privaten Bereich -

  • BVerwG, 09.12.1992 - 9 B 300.92

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Strafbarkeit der

  • BVerwG, 09.12.1992 - 9 B 304.92

    Feststellung der Anwendbarkeit von Strafbestimmungen des Pakistanischen

  • BVerwG, 09.12.1992 - 9 B 303.92

    Feststellung der Anwendbarkeit von Strafbestimmungen des Pakistanischen

  • BVerwG, 24.11.1992 - 9 B 286.92

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Strafbarkeit der

  • BVerwG, 23.10.1992 - 9 B 262.92

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Stafbarkeit infolge der

  • OVG Niedersachsen, 16.02.1999 - 12 L 653/99

    Verfahrensfehler;; Gehör, rechtliches; Gründe, nicht mit versehen;

  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 282.92

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Staatliche Eingriffe in die

  • BVerwG, 14.06.1993 - 9 B 459.93

    Beurteilung der Verfolgungssituation in Pakistan

  • BVerwG, 15.02.1993 - 9 B 149.93

    Begriff des "forum internum"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.1992 - 19 A 10063/90

    Pakistan; Politische Verfolgung; Asylrelevante politische Verfolgung

  • VG Freiburg, 29.06.1994 - A 1 K 11795/93

    Asylanerkennung für zairische Staatsangehörige; Verfolgungslage für Zeugen

  • BVerwG, 08.02.1993 - 9 B 297.92

    Antrag auf Asyl - Gefahr einer politischen Verfolgung - Strafbarkeit der

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